Der neue Sportbootführerschein im Scheckkarten-Format

Bisher hatten Inhaber von Sportbootführerscheinen beider Geltungsbereiche (See und Binnen) stets zwei Führerscheindokumente.

Mit dem neuen Führerschein werden beide Geltungsbereiche künftig auf einer Karte vereint.

Selbstverständlich bleiben alle bisherigen Sportbootführerscheine auch weiterhin gültig.

Wenn Sie oder Ihre Schülen den „alten“ Sportbootführerschein gegen den neuen Kartenführerschein umtauschen möchten, ist das ab Januar auch möglich.

Die Ausstellung kann ab Januar 2018 bei der beim Deutschen Motoryachtverband e.V. gegen Kostenerstattung beantragt werden.

DER NEUE SPORTBOOTFÜHRERSCHEIN DIE VORDERSEITE

Auf der Vorderseite des Kartenführerscheins befindet sich die Führerschein-Bezeichnung in deutscher und englischer Sprache sowie unter den Kennziffern
01. Name des Inhabers
02. Vorname des Inhabers
03. Geburtsdatum und Geburtsort
04. Datum der Ausfertigung (Herstellungsdatum)
05. Zertifikatsnummer (Führerschein-Nummer)
06. Lichtbild des Inhabers (s/w)
07. Unterschrift des Inhabers
10. Gültig für (Geltungsbereich und Antriebsart):
IW (Inland waters | Binnenschifffahrtsstraßen)
CW (Coastal waters | Seeschifffahrtsstraßen)
M (Motorized craft | Antriebsmaschine)
S (Sailing craft | Segel)
Das Datum der jeweiligen Fahrerlaubniserteilung findet sich direkt hinter dem Kürzel des Geltungsbereichs.
11. Sport- und Freizeitfahrzeuge von nicht mehr als (Länge, Tragfähigkeit, Leistung)
13. Zuständige Stelle (welche die Erteilung der Fahrerlaubnis vorgenommen hat)
DMYV (Deutscher Motoryachtverband e.V.)
DSV (Deutscher Segler-Verband e.V.)
14. Zugelassen durch BMVI
15. Auflagen, z.B. Sehhilfe ist zu tragen

DER NEUE SPORTBOOTFÜHRERSCHEIN – DIE RÜCKSEITE

Auf der Rückseite des Kartenführerscheins befindet sich die Bezeichnung des Führerscheins in drei Sprachen (Englisch, Französisch, Spanisch) sowie die Legende zu den Angaben, die auf der Vorderseite eingetragen sind.

WIE ERHALTE ICH DIE NEUE FÜHRERSCHEINKARTE?

Der neue Sportbootführerschein im Kartenformat wird nach Ihrer erfolgreich abgelegten Prüfung durch den zuständigen Prüfungsausschuss bei der Bundesdruckerei bestellt und dort hergestellt.

Im Regelfall wird die Führerscheinkarte direkt von der Bundesdruckerei an Sie als Führerscheininhaber versendet, sofern Sie eine Adresse innerhalb Deutschlands angegeben haben.
Bei Bewerbern die eine ausländische Adresse angegeben haben, erfolgt der Versand des Führerscheins über die Verbandsgeschäftsstelle, bei deren Prüfungsausschuss Sie Ihre Prüfung abgelegt haben.
Zwischen der Beauftragung zur Herstellung des Kartenführerscheins und dem Versand an Sie werden im Regelfall innerhalb Deutschlands nicht mehr als 10 Werktage liegen.
Bei Zustellungen des Kartenführerscheins an eine ausländische Adresse rechnen Sie bitte mit einer etwas längeren Versanddauer.
Alle bisherigen Sportbootführerscheine bleiben natürlich weiterhin gültig.
Wenn Sie Ihren „alten“ Sportbootführerschein gegen einen neuen Kartenführerschein umtauschen möchten, ist dies selbstverständlich möglich. Die Ausstellung beantragen Sie bitte ausschließlich bei den Geschäftsstellen der beliehenen Verbände (nicht bei den örtlichen Prüfungsausschüssen) gegen Kostenerstattung.

Quelle: BMVI

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