Digitale Tauglichkeitsuntersuchungen unzulässig oder doch zulässig?

Digitale Tauglichkeitsuntersuchungen unzulässig oder doch zulässig?

Digitale Tauglichkeitsuntersuchungen sind unzulässig!

Eine wichtige Info für alle Bewerber vom Sportbootführerschein:
Nach Mitteilung (21.03.2025) vom DMYV (Deutscher Motoryacht Verband) sind Digitale Tauglichkeitsuntersuchungen, die mittels Online-Anamnese erstellt werden: UNZULÄSSIG und entsprechen nicht den Vorgaben der Sportbootführerscheinveerordnung. Eine aufgrund einer solchen digitalen Tauglichkeitsbestätigung vorgenommene Zulassung zur Führerscheinprüfung ist rechtswidrig.

Nach Meldung am 31.03.2025 vom DMYV (Deutscher Motoryacht Verband) teilt man nun folgendes mit (Zitat):

Nach erneuter, intensiver Beratung des Themas mit dem BMDV können wir Ihnen nun mitteilen, dass medizinische Tauglichkeitsuntersuchungen per Videokonferenz zulässig sind. Entsprechende Tauglichkeitsbestätigungen werden von den Leitern der Prüfungsausschüsse des DMYV akzeptiert.

Online-Doktor für Attest unzulässig (Bildquelle: KI-Generiert, (c) Segel-und-Bootsfahrschule.de)
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