Alles auf eine Plastik-Karte mit SBF-See und SBF-Binnen

Wie heute der DMYV (Deutscher Motoryachtverband) bestätigt, wird es ab 01.01.2018 nur noch eine Führerscheinkarte geben, auf der sowohl der SBF-See (Sportbootführerschein See) als auch der SBF-Binnen (Sportbootführerschein Binnen) beinhaltet.

Alle anderen Führerscheine und Berechtigungen wie FKN (Fachkundenachweis), UBI (Binnenfunk), SRC (Short Range Certificate), LRC (Long Range Certificate), SKS (Sportküstenschifferschein) und SHS (Sporthochseeschifferschein) werden weiterhin in Papierform ausgestellt.

Wie der DMYV weiter informiert und wichtige Hinweise dazu herausgibt:

Der Antrag für die neue Führerscheinkarte steht voraussichtlich ab Mitte Dezember
auf der Internetseite www.pa-nuernberg.com oder www.pa-muenchen.de zur
Verfügung.
Diese wichtigen Punkte sind bei den Anträgen ab 2018 unbedingt zu beachten:

  1. Die Unterschrift des Bewerbers muss zwingend mit einen schwarzen Stift gut leserlich in dem vorgesehenen Feld zu sehen sein.
  2. Die persönlichen Angaben sind am Computer oder in Blockschrift auszufüllen.
  3. Das Passbild muss ein richtiges Passbild 35 x 45 mm sein, kein Papierausdruck und kein „Urlaubsbild“
    (Die Bundesdruckerei kann ansonsten die Vorlagen nicht zu einer Karte verarbeiten.)

Die Karten werden nach Bestehen der Prüfung in ca. 10 – 14 Arbeitstagen direkt an den Bewerber mit der Post, als Einwurf-Einschreiben, mit einem Begleitschreiben zugesendet.
Sind Scheine nicht zustellbar, gehen diese an den DMYV und werden dort gelagert. Der Bewerber wird nicht verständigt. Die Nachsendegebühr trägt der Bewerber.
Es kann auf Antrag eine Vorläufige Fahrerlaubnis ausgestellt werden, zusätzliche Kosten 15.70 €. Die Vorläufige Fahrerlaubnis ist 3 Monate gültig. Nach 3 Monaten erlischt die
Gültigkeit automatisch. Auch Bewerber, die am 01.01.2018 die Prüfung noch nicht abgeschlossen haben, bekommen eine Führerscheinkarte mit einem Kostenaufschlag.
Für Wiederholungsprüfungen muss ein Antrag nach neuem Muster ( Unterschrift ) gestellt werden.

Im Klartext bedeutet wohl folgendes:

  • Bisher erhielt man den SBF-See oder SBF-Binnen Führerschein innerhalb weniger Tage nach der Prüfung zugestellt – nun 14 Tage.
  • Die Kosten für die Führerscheinbewerber steigen
  • Macht man zunächst wie gehabt den SBF-See und danach den SBF-Binnen, muss wohl der Führerschein eingeschickt werden und entsprechend ergänzt werden.

Der neue Führerschein kann immer noch nicht schwimmen und dennoch verloren gehen oder mitgewaschen werden 🙂

Wir sind gespannt, wie der „Neue“ Schein dann aussehen wird.

Wie wird er wohl aussehen – der neue Plastik-Sportbootführerschein?

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