09 Mai Neue Verordnung und neue Prüfungs-Kosten
Mit dem 10.05.2017 und Inkrafttreten der neuen Sportbootführerscheinverordnung (SportbootFüV) gibt es ein paar Änderungen und Korrekturen.
Eine Kurzübersicht der Änderungen und Neuheiten:
- Die amtlichen Führerscheine „SBF-See“ und „SBF-Binnen“ werden zusammengelegt zu einem Führerschein mit den Eintragungen
„Sportbootführerschein mit dem Geltungsbereich Seeschifffahrtsstraßen“ und
„Sportbootführerschein mit dem Geltungsbereich Binnenschifffahrtsstraßen“ - Nach der neuen Sportbootverordnung gilt der jeweilige Schein auf dem
Rhein für Sportboote von weniger als 15 Meter,
auf den übrigen Binnenschifffahrtsstraßen weniger als 20 Meter (Rhein und Binnen mit dem SBF-Binnen) und
auf den Seeschifffahrtsstraßen ohne Längenbeschränkung (SBF-See) - Die Sperrfrist nach einem nicht bestandenen Teil entfällt – es gilt jedoch eine Anmeldefrist zu einer Prüfung oder Wiederholungsprüfung von einer Woche vor dem Prüftermin
- Ab sofort können Teilprüfungen abgelegt werden – also Theorie und Praxis an unterschiedlichen Terminen.
- Es gibt ein neues Ärztliches Zeugnis
- Die Prüfungsgebühren werden übersichtlicher und transparenter, aber auch teurer (in zwei Schritten zum 10.05.17 bis 31.12.2017 in erster Stufe teurer, ab 01.01.2018 in zweiter Stufe teurer)
- Ein bestandener Prüfungsteil ist ein Jahr gültig
- Den amtlichen Schein als praktische Plastik-Scheckkarte wird es voraussichtlich erst ab 01.01.2018 geben.
Begriffliche Änderungen, die künftig auch in den Fragen- und Antworten-Katalogen für den amtlichen Sportbootführerschein berücksichtigt werden:
beim SBF-See:
- Sportbootführerschein-See ist nun neu: „Sportbootführerschein mit dem Geltungsbereich Seeschifffahrtsstraßen“
- Fahrzeugführer ist nun neu: „Schiffsführer“
- Sportbootführerscheinverordnung-See ist nun neu: „Sportbootführerscheinverordnung“
- Wasser- und Schifffahrtsamt ist nun neu: „Wasserstraßen- und Schifffahrtsamt“
- Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung wurde umbenannt in neu: „Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur“
beim SBF-Binnen:
- Sportbootführerschein-See ist nun neu: „Sportbootführerschein mit dem Geltungsbereich Binnenschifffahrtsstraßen“
- Fahrzeugführer ist nun neu: „Schiffsführer“
- Sportbootführerscheinverordnung-Binnen ist nun neu: „Sportbootführerscheinverordnung“
- Wasser- und Schifffahrtsverwaltung oder -amt ist nun neu: „Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung oder -amt“
- Weniger als 15 Meter wird in den Bögen ersetzt bei den Antworten auf „Weniger als 20 Meter Länge
Der DMYV (Deutscher Motoryachtverband) hat zudem die Gebühren erhöht und folgende Tabelle veröffentlicht:
Somit ergibt es folgende Gesamtgebühren-Struktur:
Gesamtgebühren für den Sportbootführerschein mit verschiedenen Geltungsbereichen:
Art des Befähigungsnachweises | Bis 31.12.2017 | Ab 01.01.2018 |
Sportbootführerschein mit dem Geltungsbereich Seeschifffahrtsstraßen (Gesamt) | 105,58 €* | 110,93 €* |
Sportbootführerschein mit dem Geltungsbereich Binnenschifffahrtsstraßen (Gesamt Motor + Segel an einem Tag) | 119,49 €* | 124,84 €* |
Sportbootführerschein mit dem Geltungsbereich Binnenschifffahrtsstraßen (Gesamt Motor) | 94,88 €* | 100,23 €* |
Sportbootführerschein mit dem Geltungsbereich Binnenschifffahrtsstraßen (Gesamt Segel) | 92,74 €* | 98,09 €* |
*inkl. MwSt. und inkl. Raum- und Reisekosten. Für Prüfungen an der Mittelmeer- und Atlantikküste werden zusätzlich Reisekosten in Höhe von 38,00 € je Bewerber erhoben.
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