Neue Verordnung und neue Prüfungs-Kosten

Mit dem 10.05.2017 und Inkrafttreten der neuen Sportbootführerscheinverordnung (SportbootFüV) gibt es ein paar Änderungen und Korrekturen.

Eine Kurzübersicht der Änderungen und Neuheiten:

  • Die amtlichen Führerscheine „SBF-See“ und „SBF-Binnen“ werden zusammengelegt zu einem Führerschein mit den Eintragungen
    „Sportbootführerschein mit dem Geltungsbereich Seeschifffahrtsstraßen“ und
    „Sportbootführerschein mit dem Geltungsbereich Binnenschifffahrtsstraßen“
  • Nach der neuen Sportbootverordnung gilt der jeweilige Schein auf dem
    Rhein für Sportboote von weniger als 15 Meter,
    auf den übrigen Binnenschifffahrtsstraßen weniger als 20 Meter (Rhein und Binnen mit dem SBF-Binnen) und
    auf den Seeschifffahrtsstraßen ohne Längenbeschränkung (SBF-See)
  • Die Sperrfrist nach einem nicht bestandenen Teil entfällt – es gilt jedoch eine Anmeldefrist zu einer Prüfung oder Wiederholungsprüfung von einer Woche vor dem Prüftermin
  • Ab sofort können Teilprüfungen abgelegt werden – also Theorie und Praxis an unterschiedlichen Terminen.
  • Es gibt ein neues Ärztliches Zeugnis
  • Die Prüfungsgebühren werden übersichtlicher und transparenter, aber auch teurer (in zwei Schritten zum 10.05.17 bis 31.12.2017 in erster Stufe teurer, ab 01.01.2018 in zweiter Stufe teurer)
  • Ein bestandener Prüfungsteil ist ein Jahr gültig
  • Den amtlichen Schein als praktische Plastik-Scheckkarte wird es voraussichtlich erst ab 01.01.2018 geben.

Begriffliche Änderungen, die künftig auch in den Fragen- und Antworten-Katalogen für den amtlichen Sportbootführerschein berücksichtigt werden:

beim SBF-See:

  • Sportbootführerschein-See ist nun neu: „Sportbootführerschein mit dem Geltungsbereich Seeschifffahrtsstraßen“
  • Fahrzeugführer ist nun neu: „Schiffsführer“
  • Sportbootführerscheinverordnung-See ist nun neu: „Sportbootführerscheinverordnung“
  • Wasser- und Schifffahrtsamt ist nun neu: „Wasserstraßen- und Schifffahrtsamt“
  • Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung wurde umbenannt in neu: „Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur“

beim SBF-Binnen:

  • Sportbootführerschein-See ist nun neu: „Sportbootführerschein mit dem Geltungsbereich Binnenschifffahrtsstraßen“
  • Fahrzeugführer ist nun neu: „Schiffsführer“
  • Sportbootführerscheinverordnung-Binnen ist nun neu: „Sportbootführerscheinverordnung“
  • Wasser- und Schifffahrtsverwaltung oder -amt ist nun neu: „Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung oder -amt“
  • Weniger als 15 Meter wird in den Bögen ersetzt bei den Antworten auf „Weniger als 20 Meter Länge

Der DMYV (Deutscher Motoryachtverband) hat zudem die Gebühren erhöht und folgende Tabelle veröffentlicht:

Einzelne Gebührentatbestände:

Nr. Gebührentatbestand Bis 31.12.2017 Ab 01.01.2018
1. Für die Zulassung zur Prüfung

 

14,98 €*
2. Für die theoretische Prüfung zur Führung von Fahrzeugen auf Binnenschifffahrtsstraßen unter Segel

 

 

27,82 €*

3. Für die theoretische Prüfung zur Führung von Fahrzeugen auf Binnenschifffahrtsstraßen mit Antriebsmaschine

 

 

29,96 €*

4. Für die theoretische Prüfung zur Führung von Fahrzeugen auf Seeschifffahrtsstraßen

 

 

36,38 €*

5. Für die theoretische Prüfung zur Führung von Fahrzeugen unter Segel und Antriebsmaschine auf Binnenschifffahrtsstraßen, wenn beide Prüfungen am selben Tag stattfinden

 

 

40,66 €*

6. Für die praktische Prüfung zur Führung von Fahrzeugen auf Binnenschifffahrtstraßen unter Segel oder Antriebsmaschine

 

 

31,03 €*

7. Für die praktische Prüfung zur Führung von Fahrzeugen auf Seeschifffahrtstraßen

 

 

35,31 €*

8. Für die praktische Prüfung zur Führung von Fahrzeugen unter Segel oder Antriebsmaschine auf Binnenschifffahrtstraßen, wenn beide Prüfungen am selben Tag stattfinden  

44,94 €*

9. Für die Fahrerlaubnis

 

18,91 €* 24,26 €*
10. Für die Fahrerlaubnis ohne Prüfung

 

28,54 €* 33,89 €*
11. Für die nachträgliche Erteilung oder Streichung von Auflagen

 

 

8,56 €*

12. Für die Ersatzausfertigung

 

28,54 €* 33,89 €*
13. Für die vorläufige Fahrerlaubnis

 

15,70 €*
14. Für die Ablehnung eines Antrages aus anderen Gründen als Unzuständigkeit

 

75% der Gebühr nach Nummer 1,  10, 11, 12 oder 13

 

 

Neue Sportbootführerscheinverordnung – DMYV

 

*inkl. MwSt. und inkl. Raum- und Reisekosten. Für Prüfungen an der Mittelmeer- und Atlantikküste werden zusätzlich Reisekosten in Höhe von 38,00 € je Bewerber erhoben.

 

Somit ergibt es folgende Gesamtgebühren-Struktur:

Gesamtgebühren für den Sportbootführerschein mit verschiedenen Geltungsbereichen:

Art des Befähigungsnachweises Bis 31.12.2017 Ab 01.01.2018
Sportbootführerschein mit dem Geltungsbereich Seeschifffahrtsstraßen (Gesamt) 105,58 €* 110,93 €*
Sportbootführerschein mit dem Geltungsbereich Binnenschifffahrtsstraßen (Gesamt Motor + Segel an einem Tag) 119,49 €* 124,84 €*
Sportbootführerschein mit dem Geltungsbereich Binnenschifffahrtsstraßen (Gesamt Motor) 94,88 €* 100,23 €*
Sportbootführerschein mit dem Geltungsbereich Binnenschifffahrtsstraßen (Gesamt  Segel) 92,74 €* 98,09 €*

*inkl. MwSt. und inkl. Raum- und Reisekosten. Für Prüfungen an der Mittelmeer- und Atlantikküste werden zusätzlich Reisekosten in Höhe von 38,00 € je Bewerber erhoben.

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