Norweger Kampagne gegen Alkohol im Bootssport geht weiter

Die Norweger zeigen wieder auf humorvolle Art und Weise, wie wichtig und richtig der Verzicht auf Alkohol auf See ist.
Die Kampangen-Videos sind unter anderem auf dem Channel „AV-OG-TIL uten alkohol“ zu finden.

Begonnen hat die Spot-Serie mit „How to dock like a boss“ und hat mit der englischen Version mittlerweile (Stand 09/2017) seit Mai 2016 bereits 4,6 Mio. Zugriffe  zu verzeichnen.

Ein Jahr später im Juni 2016 erschien dann die Fortsetzung – „How to launch like a boss“.
Ebenfalls anspruchsvoll und witzig kreiert zählt mittlerweile dieses Video derzeit knapp 400.000 Aufrufe.

Nun – genauer am 09.06.2017 – kehrt der BOSS wieder zurück.
Mit der neuen Anti-Alkohol-Kampagne „How to dance like a boss“ zeigt der coole Tänzer am Steg mit klarem Kopf und nüchtern nach dem Anlegen, was er kann.
Mit Sicherheit wird auch dieses Video wieder einen viralen Hit erleben dürfen.

Doch was ist denn nun erlaubt?

Alkoholkonsum an Bord in Deutschland:

Folgende Regelungen gelten in der BRD:

  • Der Schiffsführer darf in der Dienstzeit während der Fahrt keine alkoholischen Getränke zu sich nehmen. Rechtliche Grundlage hierfür sind die Seeschifffahrtsstraßen-Ordnung (SeeSchStrO) und die Kollisionsverhütungsregeln (KVR).
  • Für den Führer eines Seefahrzeuges (also Skipper) und die Mitglieder der Schiffsbesatzung (also Crew), die eine andere Tätigkeit des Brücken-, Decks- oder Maschinendienstes ausüben, gilt eine maximale Grenze von 0,5-Promille. Diese Regelung gilt für die deutsche und ausländische Berufs- und Sportschifffahrt auf den deutschen Seeschifffahrtstraßen und auf den sonstigen Seewasserstraßen bis zur seewärtigen Begrenzung des Küstenmeeres der Bundesrepublik Deutschland sowie für deutsche Schiffe auch seewärts der Begrenzung des Küstenmeeres.
  • Für Schiffsführer eines Fahrgastschiffes oder eines Schiffes mit gefährlicher Ladung gilt eine 0,0 Promillegrenze, also ein absolutes Alkoholverbot.
  • Ein Schiffsführer macht sich ab dem Grenzwert von 0,3 Promille strafbar, wenn er aufgrund der Alkoholisierung Ausfallerscheinungen zeigt (sogenannte relative Fahruntüchtigkeit). Ab 1,1 Promille liegt sogar eine Straftat auch ohne zusätzliche Ausfallerscheinungen vor (sogenannte absolute Fahruntüchtigkeit).

 

Im europäischen Vergleich gibt es bei der Promille-Grenze deutliche Unterschiede und Abweichungen.
Frankreich, Griechenland, Italien, Spanien oder auch Slowenien – um nur einen Teil der Mittelmeer-Länder zu nennen – haben ebenfalls 0,5 Promille als Grenze im Gesetz festgelegt. Norwegen oder Schweden dagegen sind höchstens 0,2 Promille erlaubt.
Verstöße werden mit empfindlichen Geldstrafen, ggf. sogar ein Sicherstellen des Fahrzeugs angeordnet.

Also – am besten gleich nüchtern bleiben und im Urlaub an Bord mehr Spaß haben.

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