Corona/Covid-19 Hygiene- und Schutzmaßnahmen / Hygienekonzept Praxisausbildung Sportbootführerschein

Update: 05/2022

Es gilt derzeit keine Maskenpflicht.

Update: 23.11.2021

Mit Veröffentlichung der Verordnung vom 23.11.2021 zur „Fünfzehnten Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (15. BayIfSMV)“ vom Staatsministerium für Gesundheit und Pflege ist der Fahrschulunterricht möglich für geimpfte oder genesene (2G). Zudem besteht FFP2 Maskenpflicht.
Hier finden Sie den Link zur Bayrischen Regierung:
https://www.verkuendung-bayern.de/baymbl/2021-816/

Unser digitales Angebot mit Live-Webinaren gehen natürlich wie gewohnt weiter. Alle Termine hierfür finden Sie auf unserer Webseite www.segel-und-bootsfahrschule.de

Update: 12.02.2021

Mit Veröffentlichung der Verordnung vom 12.02.2021 zur „Elften Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (11. BayIfSMV)“ vom Staatsministerium für Gesundheit und Pflege wurde nun der Fahrschulunterricht ab 22.02.2021 in Präsenzform unter Auflagen wieder zugelassen.
Zitat der Stadt Nürnberg:
„Ab 22. Februar ist theoretischer und praktischer Unterricht in den Fahrschulen einschließlich der Fahrschulprüfungen unter Schutzauflagen wieder zugelassen. Es besteht Maskenpflicht und im Fahrzeug FFP2-Maskenpflicht.“

Hier finden Sie den Link zur Bayrischen Regierung:
https://www.verkuendung-bayern.de/baymbl/2021-112/

Unser digitales Angebot mit Live-Webinaren gehen natürlich wie gewohnt weiter. Alle Termine hierfür finden Sie auf unserer Webseite www.segel-und-bootsfahrschule.de

Update: 08.12.2020

Mit Veröffentlichung und dem Erlass vom 08.12.2020 der „Zehnte Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (9. BayIfSMV)“ vom Staatsministerium für Gesundheit und Pflege wurde ebenfalls mit §25 geregelt, dass bei einer Sieben-Tage-Inzidenz größer 200 (Wert der Neuinfektionen mit Covid-19 pro 100.000 Einwohner in einer Stadt/einem Kreis)
der „….Fahrschulunterricht in Präsenzform untersagt….“ ist.

Hier finden Sie den Link zur Bayrischen Regierung:
https://www.verkuendung-bayern.de/baymbl/2020-711/

Daher können wir erst wieder Praxis-Ausbildung auf unserem Sportboot und Theorie-Präsenzunterricht geben, sobald der Inzidenz-Wert für mindestens 7 Tage unter 200 fällt.

Unser digitales Angebot mit Live-Webinaren gehen natürlich wie gewohnt weiter. Alle Termine hierfür finden Sie auf unserer Webseite www.segel-und-bootsfahrschule.de

Update: 01.12.2020

Mit Veröffentlichung und dem Erlass vom 30.11.2020 der „Neunte Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (9. BayIfSMV)“ vom Staatsministerium für Gesundheit und Pflege wurde mit §25 geregelt, dass bei einer Sieben-Tage-Inzidenz größer 200 (Wert der Neuinfektionen mit Covid-19 pro 100.000 Einwohner in einer Stadt/einem Kreis)
der „….Fahrschulunterricht in Präsenzform untersagt….“ ist.

Hier finden Sie den Link zur Bayrischen Regierung:
https://www.verkuendung-bayern.de/baymbl/2020-683/

Daher können wir erst wieder Praxis-Ausbildung auf unserem Sportboot und Theorie-Präsenzunterricht geben, sobald der Inzidenz-Wert für mindestens 7 Tage unter 200 fällt.

Unser digitales Angebot mit Live-Webinaren gehen natürlich wie gewohnt weiter. Alle Termine hierfür finden Sie auf unserer Webseite www.segel-und-bootsfahrschule.de

Update: 16.04.2020

Corona / Covid-19 Hygienemaßnahmen bei der Praxis-Ausbildung

Sicherheit geht vor! Hier unser Sicherheitskonzept der Segel-und-Bootsfahrschule.de bei der Praxis-Ausbildung zum SBF See / -Binnen:

GENERELLE SCHUTZMAßNAHMEN:

  • An Bord unseres Ausbildungsbootes werden sich bei der Fahrstunde nur der Fahrschüler und der Fahrlehrer (Praxis-Ausbilder) aufhalten.
  • Zwischen den Fahrstunden wird nach jedem Schüler das Steuerrad, Schalthebel, Griffleisten und Schalter mit Desinfektionsmittel gereinigt.
  • Die Hände werden vor und nach den Fahrstunden desinfiziert.
  • Der Praxis-Ausbilder trägt an Bord immer eine einfache Mund-Nasen-Schutzmaske (allgemein bekannt als „Community-Maske“)
  • Der Praxis-Schüler trägt ebenfalls an Bord eine einfache Mund-Nasen-Schutzmaske (Community-Maske), die er selbst mitbringt.
  • An Bord wird für permanente Durchlüftung gesorgt.
  • Auf geforderten Abstand wird trotz Masken geachtet.
  • Ein Fahrschüler darf nur Fahrstunden antreten, wenn dieser gesund ist – also keine Anzeichen einer infektiösen oder bakteriellen Erkrankung hat.
  • Wie von der Bundesregierung empfohlen, setzen wir die Contact Tracing-App (Corona-Warn-App) ein, um ggf. Infektionsketten schnell und nachvollziehbar zu ermöglichen.

Wir setzten alle Möglichkeiten des Infektionsschutzgesetzes um. Bei Fragen zu unseren Maßnahmen sind wir natürlich jederzeit telefonisch zu erreichen.

Live-Webinar Termine:

Abends für den Sportbootführerschein Theorie lernen und üben
in unserem Live-Webinar in gewohnter Qualität.

Wir bilden Sie aus – im Live-Webinar mit direktem Ansprechpartner und kompetenter Ausbildung:

  • SBF-See in 3 Live-Webinar Tagen jeweils von 09 Uhr bis 16.30 Uhr
  • Nur SBF-Binnen (ohne Vorkenntnisse) in 1 Live-Webinar Tag von 09 Uhr bis 18 Uhr
  • oder als Inhaber des SBF-See Führerschein den SBF-Binnen Zusatz buchen und in 1 Live-Webinar Nachmittag von 15 Uhr bis 18 Uhr

Bilder Nürnberg:

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